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Führerschein

Klassen

Folgende Führerschein-Klassen können Sie bei uns erlernen: zu den Fahrzeugen

Klasse Fahrzeug Alter Vorbesitz Bemerkungen
A Krafträder mit und ohne Beiwagen
>50 ccm
bbH >45 km/h
ab 35 kW (47 PS)
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,16 kW/kg
24 Bei Erweiterung von A1 auf A: Theorieunterricht/Prüfung und Fahr-/Pflichtstd./Praxisprüfung
Bei Erweiterung von A2 auf A: keine Theorieprüfung, nur prakt. Vorbereitung/Praxisprüfung
Einschluss A2, A1 und AM
A2 Krafträder mit und ohne Beiwagen
>50 ccm
bbH >45 km/h
beschränkt bis 35 kW (47 PS)
Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,16 kW/kg, keine automatische Aufhebung der Beschränkung nach 2 Jahren - neue praktische Prüfung Klasse A
18 Bei Erweiterung von A1 auf A2: keine Theorieprüfung, nur prakt. Vorbereitung/Praxisprüfung
Einschluss: A1 und AM
A1 Leichtkrafträder >50 ccm bis 125 ccm
bis 11 kW
seit dem 19.01.2013 keine Beschränkung der Geschwindigkeit bis 18 mehr
16 Einschluss: AM
AM Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds / Mokicks) und Fahrräder
mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 45 km/h bbH.
15 Einschluss: keine
Mofa Mofa und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 25 km/h bbH. 15 Einschluss: keine
B Kfz bis 3500 kg zG
mit Anhänger bis 750 kg zG,
bis 8 Sitzplätze außer Führersitz,
Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger:
zG bis 3500 kg zG, wobei zG Anhänger die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
18
bF 17
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen.
Einschluss: L und AM
B96 Kfz mit Anhänger mehr als 750 kg zG
Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger:
zG mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250kg zG Klasse B mit Schlüsselzahl
18
bF 17
Erweiterung
keine Prüfung
nur Teilnahmebescheinigung
BE Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger >750 kg und <3500kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt. 18
bF 17
B Bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen.
Anhängelast: bis 1,5 fache der zG des ziehenden Fahrzeugs.
C Kfz >3500 kg zG; bis 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG. 21 B Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger. Ab 18 nur wenn Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre
Einschluss: C1
CE Kombination aus Fahrzeug der Klasse C und Anhänger >750 kg zG (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge) 21 C Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger - ab 18 nur wenn Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D.
C1 Kfz >3500 kg zG, aber bis 7500 kg zG;
bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
mit Anhänger bis 750 kg zG.
18 B Befristung der Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre
C1E Kombination aus Fahrzeug der Klasse C1 und Anhänger >750 kg zG, zG der Kombination bis 12000 kg, wobei zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet. 18 C1 Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung.
Unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger.
Befristung der Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre
Einschluss: BE sowie C1E und DE, sofern Vorbesitz Klasse D1 bzw. D
T Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH bis 60 km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h. 16
18
Einschluss: L und AM
L Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 32 km/h bbH; mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurbeförderung (auch mit Anhänger) mit bbH bis 25 km/h. 16

bF = begleitetes Fahren (siehe www.begleitetes-fahren.de)






Führerschein

Theoretischer Unterricht

Inhalte des theoretischen Mindestunterrichts, an dem Sie parallel zur praktischen Führerscheinausbildung teilnehmen müssen.

Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in den allgemeinen Teil (= Grundunterricht) und den klassenspezifischen Zusatzstoff unterteilt:

Grundstoff für alle Klassen 12x
+ klassenspezifischer Stoff für Klassen B, L und AM 2x
+ klassenspezifischer Stoff für Klassen A, A1 und A2 4x

Eine Unterrichtsdoppelstunde dauert 90 Minuten. Selbstverständlich können Sie auch nach Ablauf des Pflichtunterrichts freiwillig und kostenlos am Unterricht teilnehmen.

Inhalte des Grundstoffes für alle Bewerber:

  • Persönliche Voraussetzungen, Risikofaktor Mensch
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Grundregeln, Verkehrszeichen und Einrichtungen
  • Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
  • Vorfahrt
  • Verkehrsregelungen
  • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  • Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • Ruhender Verkehr
  • Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  • Lebenslanges Lernen

Klassenspezifische Inhalte für Klasse B:

  • Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
  • Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

Klassenspezifische Inhalte für die Klassen A, A1, A2 und AM:

  • Wissenswertes vor dem Fahren
  • Der sichere Umgang mit einem Motorrad
  • Sicheres und umweltbewusstes Fahren
  • Richtiges Verhalten in besonderen Situationen

Theorie-Unterricht für die Klassen C1 / C1E und C / CE:

Termine werden individuell mit den Fahrschülern abgestimmt.


Unterricht für Klasse C1 / C1E:

Grundstoff 6x
+ klassenspezifischer Stoff für Klassen C1 und C1E 6x

Unterricht für die Klasse C / CE bei Vorbesitz der Klasse B:

Grundstoff 6x
+ klassenspezifischer Stoff für Klasse C 10x
+ klassenspezifischer Stoff für Klasse CE 4x

Unterricht für die Klasse C / CE bei Vorbesitz der Klasse C1:

Grundstoff 6x
+ klassenspezifischer Stoff für Klasse C 4x
+ klassenspezifischer Stoff für Klasse CE 4x





Führerschein

Praktischer Unterricht

Der praktische Unterricht gliedert sich in:

  1. Grundfahraufgaben und Grundausbildung
  2. Besondere Ausbildungsfahrten (= Sonderfahrten)
  3. Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung

1.1 Grundfahraufgaben für die Klasse B:

  • Einfahren in eine Parklücke vorwärts oder rückwärts (Queraufstellung)
  • Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
  • Rückwärtsfahren um eine Ecke nach rechts (Bordstein)
  • Anfahren in einer Steigung (mit Handbremse)
  • Umkehren (selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle, um umzudrehen)
  • Gefahrbremsung (Vollbremsung aus 40 km/h)

1.2 Grundfahraufgaben für die Klasse BE:

  • Rückwärtsfahren um eine Ecke nach rechts (Bordstein)

1.3 Grundfahraufgaben für die Klassen A, A2, A1 und AM:

  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus (nur A1 und M)
  • Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit 5 x 3,5 m Abstand (nur A)
  • Stop and Go
  • Kreisfahrt 4,5m Halbmesser
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
  • Slalom 4 x 7 m Abstand (nur A1 und M)
  • Langer Slalom 4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand (nur A)
  • Anfahren an einer Steigung
  • Ausweichen nach Abbremsen
  • Ausweichen ohne Abbremsen

2. Besondere Ausbildungsfahrten / Sonderfahrten (eine Fahrt = 45 Minuten):

Sonderfahrten
(sind gesetzlich vorgeschrieben)
A, A2, A1, B A1 auf A (leistungsbeschränkt),
A1 auf A (leistungsunbeschränkt*)
B auf BE,
B auf C1,
C1 auf C,
C1 auf C1E
B auf C,
C auf CE
C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang
Solo Zug Gesamt Solo Zug Gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) 5 3 3 5 1 3 4 3 5 8
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden je 45 Minuten) 4 2 1 2 1 1 2 1 2 3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) 3 1 1 3 0 2 2 0 3 3
* vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Bei einer Erweiterung von A1 auf A2 nach 2 Jahren sowie bei einer Erweiterung von A2 auf A nach 2 Jahren sind keine Sonderfahrten erforderlich.





Führerschein

Checkliste zur Führerscheinanmeldung

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Ersterteilung Klassen B, BE, A1, A2, A, AM

  1. Neues Lichtbild (biometrisch - Frontalaufnahme 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung, Gesichtshöhe ca. 20 mm)
  2. Erste-Hilfe-Bescheinigung oder eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Informationsmaterial bekommen Sie bei uns in der Fahrschule)
  3. Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, bei allen Optikern oder Augenärzten)
  4. Personalausweis/Pass (und Meldebescheinigung bei Vorlage eines Reisepasses)
  5. Verwaltungskosten für das Straßenverkehrsamt zur Bearbeitung des Antrages 43,40 €

Begleitetes Fahren - ab 17 Jahre

Der Antrag ist für die Klasse B und BE möglich, eingeschlossen Klasse M (Roller 50 ccm). Zusätzlich zu den oben genannten Punkten 1 – 4 muss ein Antrag zur Teilnahme am Modell 'Begleitetes Fahren ab 17 Jahre' gestellt werden (Formulare gibt es in der Fahrschule oder unter www.begleitetes-fahren.de).

Die begleitende Person

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben

Die Verwaltungskosten für die Führerscheinstelle betragen insg. mind. 56,40 € (Bearbeitungsgebühr 43,40 € + vorläufige Fahrerlaubnis 7,70 € + Gebühr pro Begleiter 5,30 €)
Ausführliche Informationen gibt es unter www.begleitetes-fahren.de oder informieren Sie sich bei uns in der Fahrschule.


Antragstellung für die Klassen C1, C1E bis 7,5t, C, CE ab 7,5t

Mindestens Vorbesitz der Klasse B erforderlich

  1. Neues Lichtbild (biometrisch - Frontalaufnahme 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung, Gesichtshöhe ca. 20mm)
  2. Erste-Hilfe-Bescheinigung (Informationsmaterial bekommen Sie bei uns in der Fahrschule)
  3. Bescheinigung oder Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) oder Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners
  4. Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) oder Gutachten eines Arbeits- oderBetriebsmediziners
  5. Personalausweis/Pass (Meldebescheinigung bei Vorlage eines Reisepasses)
  6. Verwaltungskosten für das Straßenverkehrsamt zur Bearbeitung des Antrages 42,60 €

Weitere Hinweise:

  • Bei Erweiterung auf eine weitere Führerscheinklasse benötigt die Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde des vorhandenen Führerscheins. Diese ist durch den Antragsteller vom zuständigen Strassenverkehrsamt anzufordern.
  • Führerscheinbewerber, die aus dem Bereich der Landeshauptstadt Hannover oder aus dem Landkreis Hildesheim kommen, müssen ihren Antrag direkt beim zuständigen Bürgerbüro oder der Führerscheinstelle des Strassenverkehrsamtes mit allen erforderlichen Unterlagen abgeben.





Führerschein

Prüfung

Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften für das Führen von Kraftfahrzeugen verfügen. Dazu gehören auch das Wissen über umweltbewusste und energiesparende Fahrweise sowie der Umgang mit Gefahren im Straßenverkehr.

Die Prüfung erfolgt erst nach nach der vorgeschriebenen Anzahl der Unterrichtsstunden.

Wenn Sie sich selbst sicher sind, zu bestehen und Sie Ihre Übungsbögen fehlerfrei ausfüllen können, machen wir in der Fahrschule noch eine Vorprüfung.

Und dann geht's zur eigentlichen Prüfung.

Cool bleiben!

Wenn Sie den Prüfungsbogen vor sich haben, lesen Sie die Fragen konzentriert und langsam. Die Gefahr ist sonst zu groß, etwas zu übersehen. Achten Sie auf die Formulierungen. Wörter wie "nicht, unter, über, bis zu" etc. können bei der Lösung entscheidend sein. Sollte ein anderer Prüfungskandidat vor Ihnen abgeben, nicht hektisch werden. Die Zeit reicht bestimmt!

Wie viele Fehlerpunkte darf ich in der Theorieprüfung eigentlich machen?

Grundsätzlich ist bei der Auswertung eines Fragebogens zu beachten, dass das Grundwissen und das Zusatzwissen gemeinsam bewertet werden.

Man entscheidet zwischen Ersterwerbsprüfung und Erweiterungsprüfung:

  • beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis-Klasse (z.B. Klasse B) werden 20 Fragen aus dem Grundstoff plus Zusatzwissen der jeweiligen Klasse vorgelegt
  • bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. von Klasse M auf Klasse B oder von Klasse B auf Klasse C) wird der Grundstoff nur in reduziertem Umfang erneut mitgeprüft (10 anstatt 20 Fragen)

Es gilt die neue 5-Fehlerpunkte-Regel: Wurde die zulässige Gesamtzahl der Fehlerpunkte nicht überschritten (z.B. Klasse B: 10 Fehlerpunkte), jedoch zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die bestandene Prüfung hat ein Jahr Gültigkeit. In dieser Zeit sollte die praktische Prüfung bestanden worden sein, sonst ist die theoretische Prüfung zu wiederholen!


Die praktische Prüfung

Wenn der Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie den Anforderungen einer Prüfungsfahrt gewachsen sind, geht es zur Prüfung.

Nur keine Angst!

Die Prüfungsfahrt unterscheidet sich kaum von einer ganz normalen Fahrstunde, außer dass der Prüfer die Fahrtstrecke angibt. Der Prüfer weiß, dass die Situation für Sie nicht einfach ist und wird dies berücksichtigen.

Mindestdauer der praktischen Prüfung:

Klasse Prüfungsdauer
A, A2 60 min.
A1 45 min.
A2 auf A 40 min. *)
A1 auf A2 40 min. **)
B 45 min.
BE 45 min.
*) bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
**) bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1
Klasse Prüfungsdauer
C 75 min.
CE 75 min.
C1 75 min.
C1E 75 min.
AM 45 min.
T 60 min.